Allgemeine Geschäftsbedingungen der

ERSTE HILFE SCHULE SCHWARZWALD

§ 1 Vertragsschluss

  1. Mit erfolgreicher Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, dem die Geschäftsbedingung der Erste Hilfe Schule Schwarzwald (EHSS) zugrunde liegen.
  2. Voraussetzung für einen Vertragsschluss mit der EHSS ist, dass die Teilnehmenden volljährig und geschäftsfähig sind oder mit der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter handeln.
  3. Das Lehrgangsangebot der EHSS ist unverbindlich. Der Vertrag kommt zu Stande mit der schriftlichen Anmeldebestätigung der EHSS (E-Mail ist ausreichend). Die Anmeldebestätigung enthält die wesentlichen Inhalte der Lehrgangsanmeldung. Diese haben die Teilnehmenden umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind umgehend der EHSS mitzuteilen.
  4. Mit der Anmeldebestätigung durch die EHSS nehmen die Teilnehmenden das Lehrgangsangebot verbindlich an.

§ 2 Lehrgänge – Allgemeines

Leistungen

  1. Umfang und Art der konkreten Leistung richten sich nach der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung, welche auf der Homepage der EHSS dem jeweiligen Lehrgang zugeordnet ist. Das Lehrgangsangebot ist unter https://eh-schule-schwarzwald.de/ abrufbar. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind unverbindlich.
  2. Der konkrete Ablauf des Lehrgangs bzw. konkrete Inhalte können vom Anbieter aufgrund Neuerungen oder Veränderungen am Tag des Kurses abgeändert werden, solange der Lehrgang die für die Qualifikation notwendigen Inhalte vermittelt.

Orte des Lehrgangs

  1. Orte des Lehrganges sind, wenn nicht einzelvertraglich vereinbart, die vom Auftraggeber bzw. der beauftragenden Stelle zur Verfügung gestellte Räumlichkeit. Diese muss den entsprechenden Vorgaben der DGUV genügen, es sollten 4 m² pro Teilnehmer und 10 m² für die Lehrkraft zur Verfügung stehen.
    Auf dieser Fläche muss der Auftraggeber einen Sitzkreis ohne Tische für die Teilnehmer bereitstellen und einen Tisch mit Stuhl für die Lehrkraft.
  2. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung und Belüftung verfügen, außerdem müssen Toiletten und ausreichend Waschgelegenheit mit Handspülmittel vorhanden sein.
    Achtung:  Bitte beachten Sie in Corona -Zeiten die derzeit geltenden Regeln

Passende Kleidung

Für die praktischen Übungen wird geeignete Kleidung und rutschfestes Schuhwerk empfohlen. Bei persönlichen Einschränkungen ist die zuständige Ausbildungskraft rechtzeitig zu informieren.

Haftung bei Schäden

Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt der Veranstalter, auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, keine Haftung.

Teilnahmebescheinigung

Die Anwesenheit und Teilnahme wird am Lehrgangsende mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn vor Lehrgangsbeginn bar bezahlt wurde oder die Kostenübernahme vorab geklärt wurde.

Beim Lehrgang wird aktives und erfolgreiches Üben der vorgestellten Maßnahmen und Stationen vorausgesetzt. Die Lehrgangsleitung kann den Begriff „erfolgreich“ in der Teilnahmebescheinigung streichen, falls die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht in erforderlichem Umfang erfolgte.

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn nach Einschätzung der Lehrgangsleitung die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht im erforderlichen Masse erfolgte oder die Teilnehmerin/ der Teilnehmer weniger als 85% des Lehrgangs präsent war.

Ausschluss vom Lehrgang

Eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer kann von der Teilnahme an Kursen ausgeschlossen werden, wenn sie/ er:

  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht.
  • trotz vorhergehender Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt.
  • während des Kurses eine Straftat begeht.
  • trotz vorhergehender Anmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung gefährden.

Rücktritt durch die EHSS

Die EHSS kann wegen Ausfall des Lehrgangsleiters vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet oder es wird ein Ersatztermin vereinbart.

 § 3 Privatkunden und Gruppen

  1. Private Teilnehmer, die die Lehrgangsgebühren nicht über Dritte abrechnen, zahlen die Lehrgangsgebühr vor Beginn des Lehrganges in bar. Eine Quittung wird auf Wunsch ausgestellt.
  2. Für Lehrgänge von Gruppen, die nicht über die BGs abgerechnet werden, können die Lehrgangsgebühren aller Teilnehmer über Rechnung abgerechnet werden. Eine Rechnungstellung erfolgt nach Lehrgangsende. Die Gebühren werden sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
  3. Für Gruppenlehrgänge gelten hinsichtlich Mindestteilnehmerzahl und Abrechnung die vor Lehrgangsbeginn vertraglichen Vereinbarungen.
  4. Privatkunden können sich in der Frist von drei Arbeitstagen vor Beginn des jeweiligen Kurses abmelden.
    Wird diese Frist versäumt, so hat der Vertragspartner die jeweilige Kursgebühr voll zu erstatten, solange der Platz nicht an Dritte vergeben wird. Rückt ein Dritter auf, so entfällt für die Zahlungsverpflichtung.
  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet für einen Ersatz nach §5 Abs. 4 zu sorgen.

 § 4 Firmenkunden – BG-Lehrgänge

  1. Bucht ein Unternehmen einen BG-Lehrgang, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 10 Personen. Bleiben am Tag des Lehrgangs angemeldete Teilnehmer fern, so hat das Unternehmen für die fehlenden Teilnehmer*Innen die Kursgebühr zu entrichten.
  2. Die Lehrgangsgebühr entfällt, wenn das Unternehmen die jeweiligen Mitarbeiter*Innen in einer Frist von drei Werktagen vor Kursbeginn abmeldet.
  3. Die Abrechnung von BG-Lehrgängen erfolgt über Gutscheine oder die entsprechenden BG-Formulare.
  4. Den Teilnehmenden eines Unternehmens werden die Teilnahmebescheinigungen für den Kurs ausgehändigt, wenn die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Liste für die Kursabrechnung mit der Berufsgenossenschaft dem Anbieter vorliegt. Ansonsten erfolgt eine Zusendung der Bescheinigungen an das beauftragende Unternehmen nach Erfassung der Teilnehmerdaten durch die EHSS.
  5. Die Liste zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft muss spätestens 7 Werktage nach Lehrgangsende der EHSS vorliegen, ansonsten muss das Unternehmen der EHSS die Lehrgangsgebühr erstatten und im Folgenden die Kosten selbst mit der Berufsgenossenschaft abrechnen.
  6. Sollte die zuständige Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahme für einzelne oder mehrere Teilnehmenden verweigern, so wird dem Unternehmen der volle Teilnahmebeitrag pro Person in Rechnung gestellt.
  7. Das buchende Unternehmen verpflichtet sich, bei firmeninternen Kursen die Vorgaben der Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Größe und Ausstattung des jeweiligen Lehrgangsraumes zu erfüllen. Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft verlangen einen Raum mit einer Mindestgröße von 50 qm und Tageslicht – keine Kantine. Nähere Hinweise sind unter den Grundsätzen gemäß DGUV Grundsatz nachzulesen. (Link: www.dguv.de). Für die Inhalte dieser Seite übernimmt die EHSS keine Verantwortung.

§ 5 Zahlungen

  1. Von Privatkunden sind die Teilnahmegebühren für die Kurse direkt beim Lehrgang in bar zu bezahlen.
  2. Bei Rechnungsstellung sind die Teilnahmegebühren / Kurskosten sofort nach Erhalt der Rechnung auf eines der genannten Konten der EHSS zu überweisen.
  3. Zahlungen für geleistete Kurse können nur bei Angabe der Kunden bzw. Rechnungsnummer verbucht werden. Die Kursgebühr ist sofort fällig, solange nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Links

  1. Die Seite der EHSS kann Verlinkungen enthalten. Für sämtliche externe Verlinkungen oder deren Inhalte ist die EHSS nicht verantwortlich.

§ 7 Datenschutz

  1. Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang bei der EHSS stimmen die Teilnehmer der Erfassung von personenbezogenen Daten für die Veranstaltungsabwicklung zu. Die EHSS unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  2. Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet.
  3. Die EHSS verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken und wird diese nicht an Dritte weitergeben.

§ 8   Urheberrechtsschutz

  1. Aus urheberrechtlichen Gründen und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird darauf hingewiesen, dass Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nur nach ausdücklichem Einverständnis durch die EHSS gestattet sind.
  2. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der EHSS nicht verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist Freiburg. Es gilt deutsches Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 12. Januar 2022